22.04.2026 Esther Reinwand

„Das Material muss ich jedes Mal rechtfertigen – nicht nur bei der Wahl von Holz.“

Workshop zum Thema "Vergabe von Holzbauleistungen" im Forum Holzbau in Ostfildern

Michael Scheuerer von Michel + Wolf Architekten

Andreas Banzhaf von Banzhaf Holzbau GmbH

Ralf Sulzmann, Bürgermeister von Aldingen. Foto: Ralf Sulzmann

Zweiter Workshop zum Thema Vergabe von Holzbauleistungen.

Ostfildern, 22. April 2026:
Steht das Vergaberecht einer Bevorzugung der Holzbauweise entgegen? Was genau bedeutet produktneutrale Ausschreibung? In der zweiten Veranstaltung von proHolzBW zum Thema „Vergabe von Holzbauleistungen“ wurden wieder zentrale Fragen bei Ausschreibung und Vergabe beleuchtet. Vier Referenten berichteten von der aktuellen Rechtsprechung und demonstrierten Anwendungsbeispiele an herausragenden Objekten zum Thema.

Seit Jahren erreichen uns immer wieder Anfragen von kommunalen Vertretern, Nachhaltigkeitsbeauftragten oder engagierten Forstamtsleitern, die sich für das nachhaltige Bauen in Holzbauweise einsetzen wollen, aber nicht wissen, wie sie dabei zielgerichtet vorgehen können. Die Veranstaltung im Forum Holzbau in Ostfildern vereinte daher Experten und interessierte Teilnehmer zu einem weiteren engen Austausch zum Thema Vergabe und Ausschreibung.

Warum muss eine Ausschreibung produktneutral sein?
Rechtsanwältin Dr. Tina Bergmann von der Kanzlei Dolde Mayen & Partner in Stuttgart eröffnete das Programm mit aktuellen Insights und Erläuterungen zu den Begriffen – was bedeutet überhaupt Vergaberecht und Ausschreibung, was sind dessen Bedingungen und was genau fällt darunter? Ganz wichtig: Was bedeutet das Gebot der produktneutralen Ausschreibung im Detail, und warum ist es wichtig für eine Ausschreibung von Holzbauleistungen? Dr. Bergmann: „Das Material muss ich jedes Mal rechtfertigen – nicht nur bei der Wahl von Holz.“ Dabei darf aber kein einzelnes Produkt oder Hersteller begünstigt oder ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu Produktvorgaben sind Materialvorgaben gestattet, bzw. sogar notwendig und müssen gegebenenfalls den Zusatz „…oder gleichwertig“ enthalten. Dr. Bergmann führte die Teilnehmer übersichtlich durch den Dschungel der Rechtsprechung mit dem Fazit: „Materialvorgaben, bspw. zum Holzbau, können zulässig sein, insbesondere aufgrund der angestrebten Ästhetik – sie müssen allerdings gerechtfertigt sein und begründet werden.“

Erweiterung und Sanierung des Amtsgerichts Tuttlingen.
Michael Scheuerer von Michel + Wolf Architekten in Stuttgart stellte die Erweiterung des Amtsgerichts Tuttlingen vor.  Das 3-geschossige Gebäude wurde saniert und mit zusätzlichen Gerichtssälen und Verwaltungsräumen erweitert. Der Erweiterungsneubau ist ein Hybridbau in Holz-Skelettbauweise und sichtbaren Holzflächen. Die Wände bestehen aus Brettsperrholzelementen. Die ästhetische Fassade des Gebäudes ist geprägt durch vertikale Holzlamellen.

Auszug aus den Planungsaufträgen: „…sofern in baufachlicher, nutzungs-spezifischer und wirtschaftlicher Hinsicht möglich und angemessen, (…) soll der Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise errichtet werden.“ Bei diesem Projekt wurde der Holzbau also von Anfang an gewünscht und entsprechend in der Ausschreibung vermerkt. Michael Scheuerer: „Die Phase Null ist die entscheidende Phase vor dem eigentlichen Beginn der Planungen“, denn darin werden alle wichtigen Weichen für den späteren Planungs- und Bauprozess gestellt. Das bedeutet für den Holzbau: Der zeitliche Rahmen, die [ausreichende] Dauer der Planungsphase, der Kostenrahmen und Nachhaltigkeitsaspekte werden festgelegt. Alle Projektbeteiligten sollten über Erfahrung im Umgang mit Holzbauweise verfügen. In dieser Phase entscheidet sich oft Erfolg oder Misserfolg eines Holzbauprojekts. Die Einzelvergaben beim Amtsgericht Tuttlingen wurden nach dem geltenden Vergaberecht durchgeführt, die Leistungen europaweit ausgeschrieben. Michael Scheuerer: „Die Ausschreibungen erfolgten fabrikatsneutral“.  

  
Eine gute Vergabe entscheidet über gutes Bauen.“
Andreas Banzhaf
von Banzhaf Holzbau GmbH in Kirchheim unter Teck referierte über die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten über die Gewerke hinweg. Der Zimmerermeister, Holzbau-Unternehmer und Stadtrat blickt auf viele Jahre Praxis-Erfahrung zu Ausschreibung und Vergabe bei Holzbauleistungen zurück. Banzhaf fragte die Seminarteilnehmer: „Ist der Holzbau bei Ausschreibungen speziell?“ und gab selbst die Antwort – „ein ganz klares Jain“: Unklare oder fehlerhafte Leistungsverzeichnisse, der teils große Aufwand bei der Angebotserstellung oder Nachträge wegen Planungs- bzw. Ausschreibungsfehlern können Herausforderungen darstellen. Während erstgenannte Themen zu überwinden sind, stellt fehlendes Holzbau-Know-how in der Planung ein Problem dar, das ein Projekt zum Scheitern verurteilen kann. Aus der Sicht des Gemeinderats können Herausforderungen zum Beispiel die Angst vor Vergabefehlern oder Nachprüfungsverfahren sein. Banzhaf: „Wenn man Holzbau wie Massivbau ausschreibt, bekommt man selten die Beste Lösung.“ Lösungsansätze sind, wie auch schon bei den vorherigen Referenten beschrieben, eine frühzeitige Einbindung von Holzbaukompetenz ab LP0 mit intensiver Abstimmung unter allen Beteiligten sowie eine sinnvolle Erweiterung der Vergabekriterien – Faktoren wie Bauzeit, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung sollten, wo sie zutreffen, auf keinen Fall fehlen. Denn: „Eine gute Vergabe entscheidet über gutes Bauen. Holzbau braucht angepasste Verfahren.“

Der Neubau des Rathauses in Aldingen.
Ralf Sulzmann
, amtierender Bürgermeister von Aldingen, stellte den Vergabeprozess anhand des Rathauses in Aldingen vor. Bereits der 2018 ausgelobte Teilnahmewettbewerb sah die Verwendung von Holz als hauptsächliches Baumaterial vor. Das Rathaus wurde als mehrgeschossiger Holzbau in einer EU-weiten Ausschreibung ausgeschrieben. Das Büro BJW (Broghammer Jana Wohlleber) hat den Wettbewerb zusammen mit mkp (merz kley partner) gewonnen. Die Vorarlberger Holzbauweise diente hierbei als Vorbild für das Projekt.

Das Rathaus besteht aus zwei parallel stehenden Häusern, die durch einen gläsernen Gang miteinander verbunden sind und in Gebäudestellung und Dimension Bezug nehmen zu den Nachbarhäusern an der Hauptstraße und zum historischen Rathaus. Die Holzskelettbauweise mit einem 2,25 m Raster aus Weißtanne-Brettschichtholz und Brettsperrholz mit aussteifenden Betonkernen und die flexiblen Montagetrennwände ermöglichen eine flexible Einteilung und Raumgestaltung sowie eine mögliche spätere Umnutzung.

Die Entscheidung für den Holzbau wurde damals aufgrund der Vorteile des Holzbaus getroffen – der kurzen Montagezeit, einem geringen Platzbedarf für die Baustelle sowie der zu erreichenden maximalen Effizienzklasse KfW 55 für Nichtwohngebäude, verbunden mit einer effizienten Haustechnik. Die beiden Gebäude zeichnen sich durch ressourcenschonenden Betrieb, Nahwärme und Photovoltaik mit Speicher sowie eine hochgedämmte Gebäudehülle aus.

Jedes Baumaterial muss gerechtfertigt werden.
Die vorgestellten Projekte und Beiträge zeigen durchgängig, wie wichtig bei der Vergabe von Holzbauleistungen die frühe Einbindung von Holzbau-Expertise ist – möglichst bei allen beteiligten Gewerken. Sowohl bei der Ausschreibung als auch in den verschiedenen Planungs- und Umsetzungsphasen stellt das Holzbau-Fachwissen aller Beteiligten sicher, dass Fehlplanungen oder Nachträge möglichst vermeiden werden. Auch wenn, wie Dr. Tina Bergmann herausstellte, in der Ausschreibung eigentlich jedes Material begründet werden muss – eben nicht nur das Holz und der Holzbau, sondern auch der Massivbau – so ist diese „Gewohnheit“ noch nicht vollends in der Praxis angekommen. Wichtig ist, dass durch zusätzliche Faktoren wie Nachhaltigkeit, regionale Wertschöpfung, schnelle Bauzeiten oder Ästhetik Bauherrn Holz explizit als hauptsächliches Baumaterial festlegen können.

Das neue proHolzBW-Format „Vergaberecht Holzbau“ ist eine Veranstaltung von proHolzBW im Auftrag der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg.

Fotos: wo nicht anders vermerkt, proHolzBW

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