07.08.2026
„So ist ein Nachteil für das Holz entstanden, der technisch nicht gerechtfertigt ist“
Regierungsbaumeister Bernd Gammerl vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW BW)
Begrüßung durch Joachim Hörrmann, proHolzBW
Wolfgang Schäfer, Holzbau BW
Rückblick: Praxisseminar zur neuen HolzBauRichtlinie BW vom 22. Juli 2026 im Forum Holzbau.
Ostfildern, 07. August 2026: Mit über 50 Teilnehmern waren die Räumlichkeiten des Forum Holzbaus in Ostfildern gut gefüllt: Im Rahmen eines intensiven Praxis-Seminars wurde die aktuelle HolzBauRichtlinie Baden-Württemberg (HolzbauRL BW, November 2025) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB, Dezember 2025) von proHolzBW gemeinsam mit dem Verband Holzbau Baden-Württemberg ausführlich erörtert.
Hohe Relevanz für die Planung
Joachim Hörrmann (proHolzBW) und Wolfgang Schäfer (Holzbau BW) begrüßten die Teilnehmer. Der Referent des Praxisseminars, Regierungsbaumeister Bernd Gammerl vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW BW), führte die Teilnehmer zuerst in die Entstehungsgeschichte der HolzbauRL ein und gab einen Überblick über die für Baden-Württemberg relevanten Bestimmungen. Die HolzBauRichtlinie BW gilt für hochfeuerhemmende, abweichend hochfeuerhemmende sowie abweichend feuerbeständige Bauteile in Baden-Württemberg und soll den Planungsaufwand sowie Genehmigungsverfahren für das Bauen mit Holz erleichtern. Sie ist eine wichtige Grundlage für die tägliche Praxis von Tragwerksplanern, Bauherren und Brandschutzexperten. Der Referent erläuterte die wichtigsten Abschnitte und was diese für die Umsetzung in der Praxis bedeuten.
Die Richtlinie fordert insbesondere detaillierte Nachweise beim Brandschutz für Wände, Decken oder Fassaden. Bereits kleine Abweichungen an einer Konstruktion können neue Nachweise erforderlich machen – ein hoher Planungsaufwand für den Tragwerksplaner: Welche Bestimmung gilt bei Bauprodukten? Welche bei Bauarten? Wann gilt ein Bauprodukt als vorgefertigt, und wann weicht es wesentlich von den Bauarten ab? Gerade Übergänge zwischen Wand, Decke und Fassade (der sogenannte Raumabschluss) müssen präzise geplant werden.
Als Kennfaktor für das Verkohlen wird „TTC“ verwendet – die „Time to Charring“, also der Zeitraum, bis wann Holzbauelemente durch ein Feuer verkohlen und ihre Tragfähigkeit verlieren können. So verfügen Brandschutzbekleidungen und Bauteile über unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes. Noch herausfordernder für Planer wird es, wenn Bauteile unterschiedliche Feuerwiderstandsanforderungen aufweisen. Gammerl: „[durch einige Bestimmungen] ist ein Nachteil für das Holz entstanden, der technisch nicht gerechtfertigt ist.“
Es gab viele Rückfragen aus dem Teilnehmerkreis und auch am Ende der Veranstaltung wurde die Gelegenheit für regen Austausch genutzt. Nicht jede Holzbauweise ist von der Richtlinie erfasst. Da es bei der Planung oder bei bestimmten Bauarten schnell zu Abweichungen kommen kann, sind oft zusätzliche Genehmigungen oder objektspezifische Nachweise notwendig. Die HolzBauRichtlinie, die den Holzbau eigentlich fördern sollte, stellt weiterhin hohe Anforderungen an das Bauen mit Holz. Oft werden Baugenehmigungen wegen bestimmter Details nicht gewährt oder die Planer sehen sich mit einem stark erhöhten zusätzlichen Planungsaufwand konfrontiert.
Die Organisatoren danken allen Teilnehmern für die rege Beteiligung sowie dem Referenten Bernd Gammerl (MLW BW) für den detaillierten und kompetenten Einblick in das komplexe Regelwerk.
Fotos: proHolzBW