Durch die Novellierung der Landesbauordnung (LBO) wurden holzhemmende Vorschriften abgebaut. So darf auch bei über siebengeschossigen Bauten Holz durchgängig eingesetzt werden, sobald die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer von 60 bzw. 90 Minuten überschritten wird. Seit März 2015 können damit auch Decken sowie tragende, aussteifende oder raumabschließende Wände und Stützen z. B. in Massivholz-Bauweise errichtet werden. Denn auch bestimmte grundsätzlich brennbare Stoffe gelten nun zu Recht als hochfeuerhemmend, ohne eine nichtbrennbare Verkleidung zu benötigen. In der LBO Baden Württemberg §26, Absatz 3 wird der Einsatzbereich von Holz als Baustoff nun deutlich erweitert.
Die Novellierung der Landesbauordnung ist maßgeblich auf ein von Landesbeirat und Clusterinitiative initiiertes Projekt zurückzuführen. Seit 2012 wurde auf diese Neuordnung hingearbeitet. Der Aufwand hat sich gelohnt: Die Gesetzesänderung gilt als Meilenstein für den mehrgeschossigen Wohnungsbau mit Holz und bestätigt die baden-württembergische Vorreiterrolle als Holzbauland Nr. 1 in Deutschland!
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